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Was muss ich
(vorher) beachten?
Es ist gut, immer
einen Plan zu haben, bevor Du zum Amt gehst. Ein Gespräch mit
FreundInnen, unabhängiger Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe ist
ratsam. Was ist Dein Anliegen, was willst Du erreichen? Der erste
Amtsgang ist immer auch ein Abtasten, wie der oder die
SachbearbeiterIn „drauf“ ist. Besser ist es daher auch, nicht zuviel
zu erzählen, sondern nur das, was abgefragt wird oder nur das was du
vorbringen möchtest.
Es kann ratsam
sein, mit einer Begleitung hinzugehen, als Zeugin oder als
Unterstützung. Wichtig ist allerdings, dass die Begleitung sich nicht
einmischt, sondern nur zuhört. Es ist Dein Recht, eine Begleitung
mitzunehmen.
Die Behörde muss
bei Notlage handeln, d.h. Anträge müssen angenommen werden. Generell:
Immer erst freundlich versuchen, das Anliegen zu regeln, sonst
schriftlich und mit Fristsetzung. Nicht nur die Behörde kann Dir
Fristen setzen, auch Du kannst das tun: „…bis in 14 Tagen“.
Die
Öffnungszeiten sind Sprechzeiten, eine SachbearbeiterIn ist immer
freigestellt.
Anträge
sind nur schriftlich einzureichen. Mach eine Kopie vom Antrag (selber)
und lass Dir die Abgabe von der SachbearbeiterIn mit
Behörden/Datumsstempel und Unterschrift bestätigen.
Unterschreibe
buchstäblich NICHTS sofort im Amt!!!! Nimm z.B. die
Eingliederungsvereinbarung mit nach Hause, suche nochmal eine Beratung
auf. Schließlich handelt es sich um einen Vertrag und Du hast das
Recht, noch einmal darüber nachzudenken.
Auch wenn
Dir Unterlagen fehlen - beharre trotzdem auf Antragsannahme.
Lass Dir fehlende
Unterlagen von der oder dem SachbearbeiterIn schriftlich benennen.
Mache keine
unnötigen Angaben zu MitbewohnerInnen, VermieterInnen, Vermögen.
DeinE SachbearbeiterIn hat nur die zur Antragsbearbeitung notwendigen
Daten zu erfragen.
Kontoauszüge für
vergangene Zeiten (länger als 3 Monate) anzufordern, muss von Deiner/m
SachbearbeiterIn mit Verdacht auf Betrag begründet werden (kein
Generalverdacht).
Gebe keine
Telefonnummer an, erst recht nicht von VermieterIn, NachbarIn,
MitbewohnerIn. Du kannst auch Deine Telefonnummer nachträglich
streichen lassen.
Nur das
Schriftstück zählt. Mündliche Zusagen haben vor Gericht keinen
Bestand/keine Beweislage. |